Mrz
9
2009
Staatsvertrag über Mediendienste
Immer wieder finde ich in den Impressen von Webseiten:
Inhaltlich Verantwortlicher gemäss § 6 MDStV und § 10 Absatz 3 MDStV…
Die Betreiber der Webseiten wissen anscheinend nicht, dass sie auf einen historischen Vertrag verweisen, der durch das am 1. März 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz abgelöst wurde. Meiner Meinung nach muss im Impressum nicht auf irgendein Gesetz verwiesen werden – es geht vielmehr darum, herauszustellen, wer für die Veröffentlichung der Webseite verantwortlich ist.
Mein Impressum findet ihr hier.
